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Gut erreichbare Strände

Das Stadtratsamt für Strände der Stadtverwaltung Benidorm liefert folgende Information über seine gut erreichbaren Strände:

GUT ERREICHBARER STRAND

Derjenige Bereich, der anhand der angemessenen städtischen Infrastrukturen wie gut erreichbarer öffentlicher Transport, für Personen mit eingeschränkter Mobilität reservierte Parkplätze und Elemente wie Rampen, Umkleidekabinen, Schattenzonen usw. und den erforderlichen Humanressourcen ermöglicht, dass behinderte Personen sowohl die Sand- als auch die Wasserzonen des Strandes erreichen können, wird als gut erreichbarer Strand angesehen.

GRUPPEN UND KOLLEKTIVE

Um allen Benutzern den bestmöglichen Service zu bieten, ist es empfehlenswert, dass die Gruppen oder Kollektive, die unsere Installationen benutzen möchten, uns rechtzeitig Bescheid geben, damit keiner der 3 gut erreichbaren Strände überfüllt wird und, falls erforderlich, zusätzliches Personal an denselben eingesetzt werden kann.

Telf.-  +34 966815467 ó +34 966 81 54 00

KOSTENFREIE SONNENLIEGEN UND SONNENSCHIRME

Das Stadtratsamt für Strände hat ein Abkommen mit dem die Sonnenliegen und Sonnenschirme liefernden Unternehmen, laut welchem diejnigen Personen mit einem Behinderungsgrad von 65% oder höher immer dann die Sonnenliegen und Sonnenschirme in jedem der verschiedenen, sich an unseren Stränden befindlichen Bereiche kostenfrei benutzen können, wenn sie in der Stadt Benidorm gemeldet sind oder nachweisen, Eigentümer einer Wohnung in der Stadt zu sein.

Interessenten müssen sich an das Büro von R.A. Benidorm wenden, das sich in der Straβe c/Lepanto, Esquina con c/ Mallorca, Edificio Provina, befindet. Dort müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Weitere Information:

Tel.: 965 854 548 Fax: 965 860 577

GUT ERREICHBARE STRÄNDE

Die Strände in Benidorm verfügen über drei gut erreichbare Strände:

1. Levante-Strand, C/Murcia

Fläche: 218 m2

Jahr der Installierung: 2000

2. Poniente-Strand, Avda. Mont Benidorm

Flache: 138 m2

Jahr der Installierung: 2001

3. Poniente-Strand, Parque Elche

Fläche: 150 m2

Jahr der Installierung: 2003

UNSERE TÄTIGKEIT

Unsere Absicht ist die kontinuierliche Verbesserung, und aus diesem Grund führen wir eine Überwachung der Installationen und der Benutzerfreundlichkeit durch. Deshalb wird unsere Tätigkeit mit viel Empathie durchgeführt, damit die Kommunikation absolut personenbezogen ist und der Benutzer mit dem Dienst, den wir leisten, zufrieden ist.

Wir sind stets bemüht, die Zufriedenstellung der Benutzer zu erreichen dank der vollkommenen Erfüllung ihrer Erwartungen anhand der Anwendung der fortgeschrittendsten Ressourcen und der Mitwirkung eines ausgezeichneten Teams mit motivierten Fachkräften.

BETRIEBSPLAN DER GUT ERREICHBAREN STRÄNDE

SOMMER

Vom 01. Juni bis zum 30. September

Die drei gut erreichbaren Strände sind von 09.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.

WINTER

Im restlichen Jahr auβer vom 15. Januar bis zum 14. Februar

Zwei gut erreichbare Strände: Parque Elche und Calle Murcia

10.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Missstand des Personals der Stadtverwaltung:

679 173 263

660 106 555

Notruf Erste-Hilfe- und Rettungspersonal:

661 725 720

AN JEDEM GUT ERREICHBAREN STRAND ZUR VERFÜGUNG STEHENDE ELEMENTE

- 1 Zugangsrampe

- 1 Steg, der mit der Zugangsrampe ins Meer verbunden ist

- 1 behindertenfreundliche Umkleidekabine

- 1 behindertenfreundliches WC

- Schattenzonen und Windfangplanen

- 3 Amphibienstühle für Erwachse und 1 Amphibienstuhl für Kinder

- Rettungskräfte zur Unterstützung beim Baden (je nach Saison)

- Abgrenzung der Badezone durch Bojen

NUTZUNGSREGELN

  1. Der Badende wird bei Benutzung des Strandsessels der gut erreichbaren Strände stets durch eine Person der Organisation begleitet.
  2. Personen mit einer gröβeren Behinderung müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein, weil sich die Organisation weder um das Einkaufen noch das Verabreichen von Getränken und Essen oder das Auftragen von Sonnencreme usw. kümmern kann.
  3. Die behindertenfreundlichen Dienstleistungen sind für die ausschlieβliche Nutzung durch die Behinderten und die Organisation vorgesehen.
  4. Die Familienangehörigen und Begleiter können mit dem Benutzer immer dann die Schattenzone teilen, wenn sie nicht verhindern, dass die Benutzer des gut erreichbaren Strandes genug erforderlichen Platz haben und das Hilfspersonal seine Arbeit durchführen kann.

NUTZUNGSREGELN

  1. Diejenigen Behinderten, die den Amphibienstuhl benutzen, um ins Wasser und aus dem Wasser zu kommen und den Stuhl verlassen und selbständig schwimmen möchten, unterschreiben eine Erklärung, in der sie ihre Verantwortung übernehmen und die Stadtverwaltung und das die Dienstleistung durchführende Unternehmen von den möglichen Folgen befreien.

UMGANG MIT DEN BENUTZERN

- Das Verhalten des Hilfspersonals muss fördernd für die Aufgaben sein, die es hinsichtlich der Benutzer auszuführen hat.

- Das Hilfspersonal setzt den Benutzer in den Amphibienstuhl, bleibt bei ihm im Wasser und setzt ihn wieder zurück in den Rollstuhl.

- Die Monitoren pflegen stets einen respektvollen Umgang mit den Benutzern.